Personen

Feuerwehrangehörige

Mitgliedschaft in zwei Feuerwehren (Doppelmitgliedschaft)

Sind Feuerwehrangehörige Mitglied in zwei Feuerwehren (Doppelmitgliedschaft) teilen sich beide Organisationen (Haupt- und Nebenorganisation) deren Personendaten. Die Personendaten können von beiden Organisationen mit unterschiedlichen Berechtigungen genutzt werden.

 

Themen in diesem Abschnitt

 

Voraussetzungen


Ein Benutzer auf Ortsfeuerwehrebene mit dem Recht Organisationswechsel ist angemeldet.

Ein Benutzer der Nebenorganisation mit dem Recht, Persönliche Daten für die Art/Abteilung "Alle" anzulegen und zu ändern, ist vorhanden.